Frankfurter Landgericht in Erklärungsnot: Verteidigung beantragt Aufhebung des Haftbefehls.

Presseerklärung des Solikomitees von Sonja Suder und Christian Gauger:

Communiqué de presse en français: 02022013 Communiqué de presse

Am vergangenen Freitag fasste die Verteidigung die Widersprüche des Kronzeugen Klein zusammen, die bezüglich seiner Anwerbung und des Waffentransports für den OPEC-Überfall 1975 in Wien vorliegen. Damit ist die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen völlig demontiert.

So gibt Klein gibt in seinen bisherigen Aussagen vier verschiedene Versionen von seiner Anwerbung im Stadtwald an. Immer war B. Kuhlmann dabei, dann fügte er verschiedene Namen von einem oder mehreren Männern hinzu. Der Name Sonja Suder fiel erst nach seiner Inhaftierung 1999, als Namen gefordert waren, um Strafrabatt in der Kronzeugenregelung zu erlangen.

Die grundlegenden Widersprüche waren schon bei der Anklageerhebung 2012 bekannt. Sie wurden in Kleins Prozess 2000 bereits gerichtlich festgestellt und führten folgerichtig zum Freispruch eines Mitangeklagten. Die Zulassung der Anklage gegen Sonja Suder zeigt daher, dass das Gericht offenbar nicht an Fakten interessiert ist.

Die in der Hauptverhandlung erörterten Widersprüche sind so massiv, dass die Verteidigung am Freitag die Aufhebung des Haftbefehls von Sonja Suder beantragte und ihre sofortige Freilassung fordert.
Es ist ein Skandal, dass Sonja Suder seit fast 1,5 Jahren in U-Haft sitzt und das Frankfurter Landgericht nur Widersprüche und Lügen eines Kronzeugen präsentieren kann. Welche Motivation hätte das Gericht, dem Antrag auf Freilassung nicht stattzugeben?

Am Dienstag, 5.2. um 9 Uhr wird die Entscheidung des Gerichts verkündet und die Vernehmung des Kronzeugen durch die Verteidigung fortgesetzt.

Frankfurt, 2.2.2013

Anlagen:
Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls vom 1.2.2013Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls 01.02.2013
Aussageprotokollierung vom 1.2.2013: Aussagenprotokollierung zum 01.02.2013

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