Beugehaft gegen Sibylle S. verhängt: Getroffen hat es Eine, gemeint sind wir Alle

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Weg mit der Beugehaft! Solidarität mit Sibylle! Heute um 18 Uhr Spondandemo in Bornheim-Mitte, Frankfurt am Main – und an Treffpunkten in anderen Städten.

Am heutigen Verhandlungstag im so genannten RZ-Prozess (Revolutionären Zellen) in Frankfurt am Main wurde gegen die Zeugin Sibylle S. Beugehaft angeordnet – und sofort vollstreckt. Mit den Worten „So, Frau S., haben Sie sich das noch mal überlegt!“ leitete Richterin Stock die versuchte Befragung ein. Und nachdem Sybille S. deutlich machte, dass sie an ihrer Aussageverweigerung festhält, verkündete die Richterin: „Das Gesetzt zwingt mich nun, jetzt die Beugehaft zu verhängen“. Noch im Gerichtssaal wurden Sybille Handschellen angelegt und sie wurde abgeführt.

Die Beugehaft kann bis Ende des Prozesses andauern, maximal aber sechs Monate. Sibylle hatte die Aussage als Zeugin konsequent verweigert und bereits eine Geldstrafe zahlen müssen. Für die jetzt eingetretene Situation ihrer Inhaftierung hat sie eine Stellungnahme vorbereitet, die wir hier veröffentlichen. Ebenso den Antrag ihres Anwalts gegen die Anordnung der Beugehaft.

Außerdem entschied das Gericht, das Verfahren gegen Christian von dem Verfahren gegen Sonja abzutrennen.
Ob das Verfahren gegen Christian allerdings wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wird, ist noch nicht entschieden.

Sibylle S. sollte sich zum wiederholten Male zu den unter Folter erlangten Aussagen von Hermann Feiling äußern, die wegen der angeklagten drei RZ-Aktionen das einzige Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind.

Sibylle S. war 1980 Mitangeklagte von Hermann Feiling, der 1978 durch einen Sprengsatz lebensgefährlich verletzt wurde, dabei verlor er sein Augenlicht und beide Beine mussten ihm amputiert werden. Die Sicherheitsbehörden nutzten seinen orientierungslosen und schwer traumatisierten Zustand nach dem Unfall aus, isolierten ihn monatelang und verwerteten die ihm abgerungenen Informationen als Aussagen. Sobald er konnte hat Hermann Feiling diese so genannten Aussagen widerrufen und über die Umstände berichtet, wie die Polizei zu ihnen gekommen ist.

Das Beharren des Gerichts auf der dünnen Beweislage, die zudem auf unter menschenunwürdigen Umständen zustande gekommenen „Beweisen“ beruht, zeigt lediglich den auch heute noch ungebrochenen staatlichen Verfolgungswille gegen militante Linke.

Getroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!

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